AGB
- Geltung der AGB
(1) Für alle von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK übernommenen Aufträgen und ausgeführten Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen deren Geltung schon jetzt auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart wird. Abweichende Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(2) Des Weiteren gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Energieausweisen und Energieberatungen durch Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK.
(3) Alle sonstigen Vertragsabreden sowie Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Angebots- und Planunterlagen, Leistungen des Kunden
(1) An allen von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK erstellten Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Entwürfe sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
(2) Eventuell erforderliche Genehmigungen sind von dem Kunden auf seine Kosten zu beschaffen. Baustrom und Wasser sind grundsätzlich durch den Kunden zu stellen.
(3) Der Kunde hat für einen ungehinderten und sicheren Zugang zu den Feuerungsanlagen und den Schornsteinen Sorge zu tragen.
(4) Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK weiter zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen. Eventuelle Änderungen werden Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK unverzüglich bekannt gegeben.
(5) Von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK erstellte Berichte werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft.
- Lieferzeit
(1) Ausführungsfrist für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Sie sind angemessen zu verlängern, sofern der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht nachkommt, sowie wenn Hindernisse eintreten, die von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK nicht zu vertreten sind.
- Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütungen
(1) Falls keine andere Vereinbarung schriftlich fixiert wurde, räumt Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK dem Kunden das Recht ein, jeden Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Datenschutzpflichten unberührt.
(2) Die bis zum Zugang der Vertragskündigung entstandenen Honorare/Kosten sind abrechenbar und zu zahlen.
(3) Bestimmungen aus (2) sind auch anzuwenden, wenn Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK den Vertrag vor dem vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet.
- Preise, Zahlung, Vorzeitige Vertragsbeendigung
(1) Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größeren Projekten sind monatliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
(2) Festpreise sind nur wirksam, sofern sie schriftlich und mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.
(3) Sind Vereinbarungen nicht getroffen worden, so gelten unsere am Tag der Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise.
(4) Leistungen, die nicht angeboten wurden, jedoch zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, sind zusätzlich zu vergüten.
(5) Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf unser angegebenes Bankkonto innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten.
(6) Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK ist berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung einschließlich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu berechnen.
(7) Werden eigens für den Kunden Bauteile angefertigt, ist Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK berechtigt in Höhe der hierauf entfallenden Kosten Vorauskasse zu verlangen.
(8) Werden die Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft in Frage stellen, so ist Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK berechtigt sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Nach fruchtlosem Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit der Kündigungsandrohung, ist Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen.
(9) Zahlungsverzug tritt bei Zielüberschreitung ohne Mahnung ein. In diesem Fall hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsmäßigen Zahlung nicht aufgehoben.
- Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen vor. Die Mitteilung über durchgeführte Schornsteinfegerarbeiten wird erst nach Zahlungseingang an den Kunden oder den zuständigen bevollmächtigten Schornsteinfeger übermittelt. Können die gelieferten Gegenstände ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden, so verpflichtet sich der Kunde uns bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, die Demontage dieser Gegenstände zu gestatten und Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK das durch den Einbau eventuell verlorene Eigentum zurück zu übertragen. Die Kosten der Demontage gehen zulasten des Kunden. Soweit gelieferte Gegenstände mit anderen Gegenständen fest verbunden werden, überträgt der Kunde, sofern hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand an Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK.
- Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug
(1) Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt sind und Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, die die Arbeiten von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK vorübergehend unmöglich machen und die, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krieg, Streik, Epidemien, Pandemien und ähnliche von welchen Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK unmittelbar und/oder mittelbar betroffen ist, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn der für das Projekt vorgesehene Berater ausfällt. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK selbst verursacht worden sind.
(2) Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Leistung nach (1) für Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK kontinuierlich unmöglich, so ist Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK von der Leistungserbringung befreit.
(3) Sollten Pflichtverletzungen nach BGB § 280 von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK zu vertreten sein, gilt hierzu ergänzend Punkt 7.
- Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistungsansprüche richten sich nach den Regelungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B, insbesondere § 13 VOB/B. Für Arbeiten, die nicht als Bauleistungen der VOB/B gelten, gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB.
(2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK auf den nach der Art der Ware und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(3) Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist die Haftung von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.
(4) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden sowie Verlust des Lebens und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG).
(5) Die Haftung von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK ist ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
(6) Haftungen für Schäden des Kunden werden von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK nur übernommen, wenn diese durch Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, der Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen.
(7) Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
(8) Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigten Reklamationen ist der Kunde zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
(9) Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(10) Die Eingangsdaten des Beratungsberichts werden von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK selbst und aus den Angaben des Auftraggebers ermittelt. Fehlende Informationen werden anhand von Erfahrungswerten nach bestem Wissen und Gewissen ergänzt. Eine Garantie für deren Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Aufgeführte Kalkulationen - z. B. von Investitionskosten, Energieeinspareffekte und Investitionskennzahlen - sind lediglich als Überschlagskalkulationen mit einer begrenzten Genauigkeit im Rahmen von Datenqualität und Methode aufzufassen.
(11) Die im Bericht angegebenen Werte des Energiebedarfs sind vornehmlich für die überschlägig vergleichende Beurteilung von Gebäuden und Gebäudeentwürfen vorgesehen. Sie werden auf der Grundlage von Planunterlagen ermittelt. Sie erlauben nur bedingt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Dieser wird sehr stark vom Verhalten der Bewohner und vom Wetter bzw. Klima beeinflusst. Der Berechnung der Bedarfswerte liegen normierte Randbedingungen etwa hinsichtlich des Klimas, der Heizdauer, der Innentemperaturen, des Luftwechsels, der solaren und internen Wärmegewinne und des Warmwasserbedarfs zugrunde. Die Angaben beziehen sich auf Gebäude und sind nur bedingt auf einzelne Wohnungen oder Gebäudeteile übertragbar.
(12) Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK haftet in keinem Fall für Abweichungen zwischen berechneten Bedarfswerten und tatsächlich eintretenden Verbrauchswerten. Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK haftet auch nicht für Vermögensschäden gleich welcher Art. Aufgrund der Methode besteht kein Anspruch auf Schadenersatz bei späteren Abweichungen einer realisierten Maßnahme vom Beratungsbericht.
(13) Die einzelnen Leistungen für die gewünschte Untersuchung erhält der Auftraggeber detailliert in einem Angebot oder einer Preisinformation mitgeteilt.
(14) Die bei einer Untersuchung gewonnen Mess- und Prüfergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung bzw. Überprüfung ermittelt wurden. Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK gewährleistet die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen.
- Datenschutz
(1) Die von Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK erhobenen und verwerteten Daten werden durch EDV erfasst und gespeichert. Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK versichert, dass diese Daten vertraulich behandelt werden und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden
- AGB des Kunden, Recht
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden haben gegenüber Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK keine Wirkung, auch dann nicht, wenn Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.
- Allgemeines, Gerichtsstand/Erfüllungsort
(1) Gerichtsstand für alle Verfahren gegen Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK ist 33602 Bielefeld.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist 33602 Bielefeld.
(3) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag der Sitz des Unternehmens Marius Dewitz - Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater HWK.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.