Schornsteinfegerdienstleitungen
Zunächst ein Hinweis zum Thema Wahlfreiheit des Schornsteinfegers.
Kehr- und Überprüfungstätigkeiten sowie Messtätigkeiten unterliegen seit dem 01.01.2013 dem Wettbewerb. Das bedeutet, dass mit der Durchführung solcher Tätigkeiten jeder zugelassene Schornsteinfeger beauftragt werden kann. Diese Durchführung muss der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in mittels Formblatt nachgewiesen werden, sollten sie nicht von ihr/ihm (oder deren/dessen Mitarbeiter) selbst durchgeführt worden sein. Feuerstättenschauen (alle 3 bis 4 Jahre) und Abnahmetätigkeiten dürfen nur von der/dem für das Gebäude zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in durchgeführt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.schornsteinfeger-nrw.de
Selbstverständlich bieten wir das gesamte Spektrum an Schornsteinfegertätigkeiten an.
Hierzu zählen:
- Kehren von Schornsteinen
- Glanz-/Hartrussentfernung mit speziellem Ausschlaggerät
- überprüfen von Abgasleitungen, ggf. mit Kamera
- Reinigen von Ofenrohren und Verbindungstücken
- Abgasmessungen nach Kehr- u. Überprüfungsordnung sowie Bundes-Immissionsschutz-Verordnung mit top gewarteten Messgeräten, die halbjährlich auf den Prüfstand kommen
- Holzfeuchtemessung mit hochwertigen Messgeräten
- Abgasmessung nach Bundes-Immissionsschutz-Verordnung an Feuerstätten für feste Brennstoffe mit zugelassenem Messgerät
- rechnerischer Funktionsnachweis (Querschnittsberechnung) von Abgasanlagen
- Verbrennungsluftnachweis nach TRGI
- weitere auf Nachfrage…