Schornsteinfegerdienstleitungen

Zunächst ein Hinweis zum Thema Wahlfreiheit des Schornsteinfegers.

Kehr- und Überprüfungstätigkeiten sowie Messtätigkeiten unterliegen seit dem 01.01.2013 dem Wettbewerb. Das bedeutet, dass mit der Durchführung solcher Tätigkeiten jeder zugelassene Schornsteinfeger beauftragt werden kann. Diese Durchführung muss der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in mittels Formblatt nachgewiesen werden, sollten sie nicht von ihr/ihm (oder deren/dessen Mitarbeiter) selbst durchgeführt worden sein. Feuerstättenschauen (alle 3 bis 4 Jahre) und Abnahmetätigkeiten dürfen nur von der/dem für das Gebäude zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in durchgeführt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.schornsteinfeger-nrw.de

Selbstverständlich bieten wir das gesamte Spektrum an Schornsteinfegertätigkeiten an.

Hierzu zählen:

  • Kehren von Schornsteinen
  • Glanz-/Hartrussentfernung mit speziellem Ausschlaggerät
  • überprüfen von Abgasleitungen, ggf. mit Kamera
  • Reinigen von Ofenrohren und Verbindungstücken
  • Abgasmessungen nach Kehr- u. Überprüfungsordnung sowie Bundes-Immissionsschutz-Verordnung mit top gewarteten Messgeräten, die halbjährlich auf den Prüfstand kommen
  • Holzfeuchtemessung mit hochwertigen Messgeräten
  • Abgasmessung nach Bundes-Immissionsschutz-Verordnung an Feuerstätten für feste Brennstoffe mit zugelassenem Messgerät
  • rechnerischer Funktionsnachweis (Querschnittsberechnung) von Abgasanlagen
  • Verbrennungsluftnachweis nach TRGI
  • weitere auf Nachfrage…